Die Ordnungsvorschriften gelten als Dokumentation für alle Projektjugendlichen. Sowohl die Betreuer als auch die Erzieher sind verpflichtet, die Jugendlichen auf Deutsch mit den "Ordnungsvorschriften" bekannt zu machen. In den Pflegefamilien und den Gruppen wird die Lebensstruktur der Projektjugendlichen durch allgemein angenommene Verhaltensregeln bestimmt.
Die Beachtung der Rechte der anderen Mitbewohner gehört zu den wichtigsten Prinzipien. Das Verhalten jedes Jugendlichen muss so erfolgen, dass das Leben der Anderen nicht beeinträchtigt wird und keine Beschädigungen am Hausinventar auftreten. Die Jugendlichen haben ausnahmslos die Verantwortung für bestimmte Aufgaben zu übernehmen.
Die Erzieher und Betreuer sind verantwortlich für die Einhaltung der Ordnungsvorschriften.
Bei uns kannst Du aus Deinen Vergangenheitsfehlern lernen und bekommst die Chance für einen Neuanfang.
1. Die Anwendung von
Gewalt jeglicher Art ist verboten.
2. Der Besitz von
Waffen jeglicher Art sowie von Gegenständen, die als solche
missbraucht werden können, ist strengstens verboten.
3. Die minderjährigen Jugendlichen dürfen keine Mobiltelefone besitzen.
4. Der Jugendliche darf
keinen Alkohol, keine Drogen und auch keinerlei andere Rauschmittel
konsumieren oder besitzen.
5. Ohne Einwilligung und Absprache der Erzieher/Betreuer wird das Haus nicht verlassen
1. Der Jugendliche
hat Recht auf Wahrung seiner persönlichen Würde und ist
verpflichtet,
in gleicher Weise auch die Würde seiner Mitmenschen zu achten.
2. Jedem Jugendlichen
stehen Kontakte mit seiner Familie und den Jugendämtern zu.
Dazu
zählen (nach Absprache): Besuche, Telefongespräche, Briefwechsel,
digitale Kommunikationsmittel, insofern dies nicht aufgrund von
Erziehungsmaßnahmen eingeschränkt ist.
3. Der Jugendliche hat
das Recht auf Unterricht gemäß den Programmbestimmungen.
4. Der
Jugendliche bekommt Taschen- und Kleidergeld gemäß dem gültigen
Betragssatz.
5. Der
Jugendliche ist verpflichtet, alle unerwünschten Erscheinungen und Begebenheiten wie auch das Auftreten von Konfliktsituationen an die
Erzieher/Betreuer zu melden.
6. Die übernommenen Dienste soll der Jugendliche pflichtgemäß ausüben.
7. Jeder
Jugendliche ist verpflichtet, sich um Ordnung und Hygiene im eigenen
Lebens- und Wohnbereich sowie die Sauberkeit seiner Kleidung zu
kümmern.
8. Alles, was Projekteigentum, Eigentum der anderen Jugendlichen oder Mitarbeiter ist, ist pfleglich zu behandeln.
9. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses soll sich der Jugendliche angepasst verhalten und keine Konfliktsituationen provozieren.
Bei Missachtung der Ordnungsvorschriften werden folgende Disziplinarmaßnahmen eingesetzt:
1. Fernseh- und Computerspielverbot.
2. Zusätzliche Arbeiten, die von den Erziehern und Betreuern auferlegt werden können.
3. Finanzielle Verantwortung für alle Beschädigungen.
4. Teilnahmeverbot an organisierten Freizeitreisen.
5. Von den Erziehern oder Betreuern bestimmtes Ausgangsverbot.